Unsere Leistungen

Inkl. kostenfreien Eilservice in dringenden Fällen

Im- und Exportwaren müssen in grenzüberschreitendem Warenverkehr mit nicht EU-Ländern beim Zoll angemeldet werden. Die entsprechenden Vorschriften finden Sie in der Abgabenordnung (AO) sowie in dem Unionszollkodex (UZK). Wenn Sie keine Zeit haben, sich mit dem umfangreichen und nicht immer einfach zu verstehenden Thema auseinanderzusetzen, können Sie die notwendigen Zollformalitäten durch einen Vertreter erledigen lassen. In Ihrem Auftrag übernehmen wir die vorgeschriebenen Zollanmeldungen, während Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren. Zusätzlich bieten wir Ihnen kostenfreien Eilservice an. Wenn Sie uns die für eine Ausfuhranmeldung benötigten Papiere bis 13 Uhr zusenden, erhalten Sie in den meisten Fällen das Ausfuhrbegleitdokument bereits am nächsten Arbeitstag. Einfuhranmeldungen werden nach der Auftragserteilung beim Vorliegen aller benötigten Unterlagen noch am selben Tag ohne Aufschlag bearbeitet.

Symbolbild für Einfuhranmeldung
Einfuhranmeldung

Zollagentur online meldet elektronisch Ihre Importwaren beim Zoll an. Sie erhalten nach Gestellung der Waren einen Einfuhrabgabenbescheid, aus dem der Abgabenbetrag ersichtlich ist. Vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen erhalten die an das Zollamt zu entrichtende Einfuhrumsatzsteuer im Rahmen ihrer Umsatzsteuervoranmeldung von Ihrem Finanzamt zurück.

Unsere Leistungen
Ausfuhranmeldung

Zollagentur online erstellt Ihnen elektronische Zollanmeldung Ihrer exportierten Waren mit dem dazu benötigten Ausfuhrbegleitdokument (ABD). Das Ausfuhrverfahren wird beim Ausgang aus der Europäischen Union durch Gestellung der Waren an einer Ausgangszollstelle geschlossen. Sie erhalten einen Ausgangsvermerk, der als Ausfuhrnachweis der umsatzsteuerfreien Lieferung dient.

EUR.1 Movement Certificate
Warenverkehrsbescheinigungen

Europäische Union hat mit zahlreichen Ländern Präferenzabkommen geschlossen. Die aus der EU importierten Waren können in diesen Ländern zollfrei oder zu reduzierten Zollsätzen eingeführt werden. Wir erstellen Ihnen die dafür benötigten Warenverkehrsbescheinigungen (A.TR, EUR.1) und helfen bei der Erstellung bzw. Beantragung der erforderlichen Lieferantenerklärungen. 

Bitte füllen Sie das Kontaktformular aus oder senden uns ein E-Mail an info@zollagentur-online.de. Wir kümmern uns umgehend um Ihr Anliegen.