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Zollagentur online
ATLAS Zollanmeldungen
- Ein- und Ausfuhranmeldungen -
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Symbolbild für Ausfuhr (Export) von Waren, für die eine Ausfuhranmeldung (Zollanmeldung) notwendig ist

Ausfuhranmeldung

Waren, die aus der Europäischen Union ausgeführt werden und einen Wert von 1000,00 EUR bzw. ein Gesamtgewicht von 1000 kg überschreiten, müssen beim Zoll angemeldet werden. Im Rahmen des Außenwirtschaftsrechts ist der Warenverkäufer in den meisten Fällen auch der Ausführer und somit verantwortlich für die Zollanmeldung. Alternativ kann sich der Ausführer durch eine Zollagentur vertreten lassen. Die Anmeldung zur Ausfuhr erfolgt EU-weit in elektronischer Form. In Deutschland wird die elektronische Ausfuhranmeldung über das IT-Verfahren ATLAS-Ausfuhr abgewickelt. Es spielt dabei keine Rolle, welcher Beförderungsweg (Straße, Luft, See, Post oder Bahn) gewählt wird. ATLAS-Ausfuhr ermöglicht die elektronische Übermittlung der Daten an den Zoll, darunter eine detaillierte Beschreibung der Waren, deren Wert, Gewicht, Ursprungsland und Bestimmungsort. Zusätzlich werden Informationen über Verkäufer, Käufer und gegebenenfalls Transporteur erfasst. Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Zoll-Website unter »Ausfuhranmeldung«.

Einfuhranmeldung

Beim Import von Waren aus einem Drittland besteht die Verpflichtung zur zollamtlichen Abfertigung. Gewerbliche Waren erfordern eine Zollanmeldung über das IT-Verfahren ATLAS. Allerdings müssen auch Privatpersonen eine elektronische Zollanmeldung einreichen, sofern der Warenwert 150 € übersteigt. Sobald die Waren beim Zoll vorgeführt wurden, wird ein Einfuhrabgabenbescheid erstellt, der Zoll, Verbrauchsteuer und Einfuhrumsatzsteuer umfasst. Die Höhe des Zolls richtet sich nach der entsprechenden Zolltarifnummer. Die Einfuhrumsatzsteuer entspricht dem gültigen Mehrwertsteuersatz. Für verbrauchsteuerpflichtige Waren wie Kaffee, Tabak oder Spirituosen fällt zudem Verbrauchsteuer an. Weitere Informationen zu den zollrechtlichen Einfuhrbestimmungen finden Sie unter der Überschrift »Einfuhranmeldung«.

Zollanmeldung für Autoverkäufer

Fahrzeuge, die aus einem Nicht-EU-Staat importiert oder in einen Nicht-EU-Staat exportiert werden, müssen beim Zoll angemeldet werden. Wenn Sie ein Fahrzeug umsatzsteuerfrei verkaufen möchten, benötigen Sie einen Ausgangsvermerk. Durch Ausfuhranmeldung mit einer ATLAS-Fachanwendung kommen Sie nicht nur Ihrer zollrechtlichen Pflicht nach, sondern haben auch die Gewissheit, den erforderlichen Ausfuhrnachweis zu erhalten. Im sogenannten zweistufigen Ausfuhrverfahren wird das Fahrzeug zuerst bei Ihrer zuständigen Ausfuhrzollstelle angemeldet und ein Ausfuhrbegleitdokument (ABD) erstellt. Das Verfahren wird an der Außengrenze der EU durch Vorlage des ABD und Vorführung des Fahrzeugs an einer Ausgangszollstelle geschlossen. Sie erhalten anschließend den Ausgangsvermerk als Nachweis für die erfolgte Ausfuhrlieferung. Klicken Sie auf den Video-Abspielbutton, wenn Sie weitere Informationen zu diesem Thema erhalten möchten.

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Symbolbild für Autohandel mit nicht EU-Ländern, bei dem die Erstellung von elektronischen Zollanmeldungen vorgeschrieben sind
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Leistungen der Zollagentur online
Unsere Leistungen
Export-Verzollung

Erstellung von für Exportwaren vorgeschriebenen elektronischen Ausfuhranmeldungen und Übermittlung an das zuständige Zollamt. Nach Gestellung der Waren beim Zollamt erhalten Sie dort das Ausfuhrbegleitdokument. Alternativ kann Gestellung außerhalb des Amtsplatzes (am Ort des Verpackens bzw. Verladens) beantragt werden. In dem Fall erhalten Sie das ABD nach Ablauf der Gestellungszeitraums.

Import-Verzollung

Erstellung von für Importwaren vorgeschriebenen elektronischen Einfuhranmeldungen. Nach Gestellung der Waren beim Zollamt erhalten Sie einen Einfuhrabgabenbescheid, in dem der Abgabenbetrag steht. Nach Zahlung der Einfuhrabgaben werden die Waren zum zollrechtlich freien Verkehr überlassen.

EUR.1 Movement Certificate
Warenverkehrsbescheinigungen
Erstellung von Warenverkehrsbescheinigungen (A.TR, EUR.1). Warenverkehrsbescheinigungen ermöglichen dem Warenempfänger in einem Land, mit dem Europäische Union ein Präferenzabkommen geschlossen hat, EU-Waren zollfrei bzw. zollermäßigt einzuführen. Zum Nachweis des präferentiellen Ursprungs der Waren wird eine Lieferanten- bzw. Herstellererklärung benötigt.
Bitte füllen Sie das Kontaktformular aus oder senden uns ein E-Mail an info@zollagentur-online.de. Wir kümmern uns umgehend um Ihr Anliegen.

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Ayoub Mchayaa
Ayoub Mchayaa
2023-12-22
Exzellenter Service von Zollagentur-online. Schnell, effizient und besonders lobenswert durch die professionelle Freundlichkeit von Herrn Diez. Vollkommen zufrieden!
Ranjith Janzen
Ranjith Janzen
2023-12-13
Wir haben nun schon mehrmal die dienste von der zollagentur in anspruch genommen und sind sehr postitv beeindruckt. man bekommt sogar
J L
J L
2023-11-21
Sehr hilfreich bei Zollabwicklung eines Autos Schweiz - Deutschland
Om Om
Om Om
2023-11-10
Absolute uneingeschränkte Empfehlung. Top, vielen Dank
Rubicapra99
Rubicapra99
2023-11-08
Schnell, effizient und professionell. Sehr zu empfehlen
Darkpom
Darkpom
2023-10-29
Die erste Zusammenarbeit mit Herrn Diez war sehr angenehm und ich habe die Zollagentur online bereits an meine Freunde weiterempfohlen.
Erhan Dikme
Erhan Dikme
2023-10-17
Sehr schnelle und unkomplizierte Abwicklung, ich kann es nur weiterempfehlen.
Artur D
Artur D
2023-10-11
Ich beauftrage Herrn Diez von der Zollagentur online nun seit etwa einem Jahr mit meinen Zollangelegenheiten und bin mit der Leistung, der schnellen Bearbeitung und auch mit den den überaus fairen Preisen sehr zufrieden.
Philipp Jeschek
Philipp Jeschek
2023-07-27
Herr Diez hat mir schnell und unkompliziert bei der Erstellung einer Ausfuhranmeldung geholfen! Gerne wieder!
Robert Thalmeier
Robert Thalmeier
2023-07-26
Top Service, sehr freundlich, gerne wieder )