
Zollanmeldungen mit ATLAS
- Ein- und Ausfuhranmeldungen -
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Ausfuhr Zollanmeldung
Alle Waren, die aus der Europäischen Union ausgeführt werden, deren Wert 1000,00 EUR oder deren Gesamtgewicht 1000 kg übersteigen, müssen elektronisch beim Zoll angemeldet werden. Im Sinne des Außenwirtschaftsrechts ist der Warenverkäufer der Ausführer der Waren und hat somit die Pflicht, die auszuführenden Waren beim Zoll anzumelden. Nach Artikel 18 UZK (Zollkodex der Europäischen Union) kann er sich durch eine Zollagentur vertreten lassen, um für die Einhaltung der Zollformalitäten zu sorgen. Mit Klick auf die Überschrift Ausfuhr Zollanmeldung gelangen Sie zu der offiziellen Seite des Zolls, um weitere Informationen zu erhalten.
Einfuhr Zollanmeldung
Alle aus einem Drittland eingeführten Waren müssen zollamtlich abgefertigt werden. Bei Waren zu kommerziellen Zwecken ist die Abgabe einer Zollanmeldung mit dem IT-Verfahren ATLAS vorgeschrieben. Bei Fahrzeugen muss auch von Privatpersonen eine elektronische Zollanmeldung abgegeben werden. Der Abgabenbetrag setzt sich aus den von dem Zollwert und der Zolltarifnummer abhängigen Zöllen, der Verbrauchssteuer und der Einfuhrumsatzsteuer in Höhe des für die Warenart gültigen Mehrwertsteuersatzes zusammen. Verbrauchssteuer fällt beispielsweise bei Einfuhr von Kaffee, Tabak oder Spirituosen an. Klicken Sie auf die Überschrift Einfuhr Zollanmeldung , um weitere Informationen zu den zollrechtlichen Einfuhrbestimmungen zu erhalten .
Zollanmeldung für Autoverkäufer
Fahrzeuge, die in ein Nicht-EU-Staat exportiert oder aus einem Nicht-EU-Staat importiert werden, müssen beim Zoll angemeldet werden. Wenn Sie als Autoverkäufer ein Fahrzeug umsatzsteuerfrei in ein Drittland veräußern, benötigen Sie einen sogenannten Ausgangsvermerk, um die Ausfuhrlieferung nachzuweisen. Mit Ausfuhranmeldungen mittels einer ATLAS-Fachanwendung kommen Sie nicht nur Ihrer zollrechtlichen Pflicht nach, sondern haben auch die Sicherheit, den erforderlichen Ausfuhrnachweis zu erhalten. In zweistufigem Ausfuhrverfahren wird das Fahrzeug zuerst bei Ihrer zuständigen Ausfuhrzollstelle angemeldet und das Ausfuhrbegleitdokument (ABD) erstellt. An der Außengrenze der Europäischen Union wird das Verfahren durch Gestellung des Fahrzeugs an einer Ausgangszollstelle geschlossen. Sie erhalten einen Ausgangsvermerk, das als Nachweis für die Ausfuhrlieferung dient. Mit dem Klick auf den Video-Abspielbutton können Sie weitere Informationen zu diesem Thema erhalten.

Leistungen der Zollagentur online

Zollagentur online erstellt Ihnen für gewerbliche Importwaren vorgeschriebene elektronische Einfuhranmeldung. Nach Gestellung der Waren erhalten Sie einen Einfuhrabgabenbescheid, aus dem der beim Zollamt zu entrichtende Abgabenbetrag ersichtlich ist. Nach Zahlung der Einfuhrabgaben werden die Waren zum zollrechtlich freien Verkehr überlassen.