Zollagentur für Zollanmeldungen – Einfuhr & Ausfuhr über ATLAS

Wir erstellen Ihre Einfuhr- und Ausfuhranmeldungen schnell, digital und zuverlässig – deutschlandweit.

Ausfuhranmeldung

Ab 1.000 EUR Warenwert oder 1.000 kg Gewicht ist eine Ausfuhranmeldung für den EU-Export gesetzlich vorgeschrieben. Wir erstellen Ihr Ausfuhrbegleitdokument (ABD) schnell, digital und rechtssicher für eine verzögerungsfreie Zollpassage.

Einfuhranmeldung

Beim Import gewerblicher Waren aus einem Drittland ist die Zollabfertigung gesetzlich vorgeschrieben. Wir erstellen Ihre Einfuhranmeldung schnell, rechtssicher und volldigital über das ATLAS-Verfahren für eine verzögerungsfreie Freigabe.

Kfz-Zollabwicklung

Ob Import oder Export: Fahrzeuge beim Handel mit Nicht-EU-Staaten müssen zollrechtlich angemeldet werden. Wir übernehmen die digitale Abwicklung – rechtssicher, schnell und unkompliziert für eine reibungslose Überführung.

Rechtssichere Zollabwicklung via ATLAS (Einfuhr & Ausfuhr)

Die globale Logistik verzeiht keine Fehler. Unvollständige Dokumente oder eine fehlerhafte Tarifierung führen schnell zu teuren Lieferverzögerungen und Strafen. Als Ihr Partner für Zollservice in Deutschland wissen wir genau, was die häufigsten Fehler beim Zoll sind – und wie man sie effektiv vermeidet.

Wir wickeln jede Zollanmeldung über ATLAS hochgradig automatisiert und digital für Sie ab. Verlassen Sie sich bei Ihren Zollanmeldungen zur Ausfuhr (Ausfuhranmeldung) und Einfuhr (Einfuhranmeldung) auf die Expertise unserer Spezialisten. Wir bringen Struktur in den ATLAS Einfuhr- und Ausfuhrprozess, damit Sie sich voll auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

Zollagentur Deutschland – Ihr Partner für professionelle Zollabfertigung

Die Zollagentur online bietet Ihnen umfassende Dienstleistungen rund um die Zollabfertigung im internationalen Warenverkehr mit Deutschland. Mit unserer langjährigen Erfahrung und Expertise im Bereich Zollwesen sorgen wir für eine reibungslose Abwicklung Ihrer Exporte und Importe.

Effiziente Zollabfertigung mit IT-Verfahren ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zollabwicklungssystem)

Unsere Experten unterstützen Sie bei der elektronischen Zollanmeldung Ihrer Einfuhren und Ausfuhren über das ATLAS Zoll-System, um Prozesse zu beschleunigen und die Einhaltung aller rechtlichen Vorschriften sicherzustellen. Ob Export oder Import – wir übernehmen für Sie alle notwendigen Formalitäten und stellen sicher, dass Ihre Waren ohne Verzögerung abgefertigt werden.

 

      • Import- & Exportabfertigung: Komplette und rechtssichere Zollabfertigung Ihrer weltweiten Warenströme.

      • Digitale ATLAS-Zollanmeldung: Schnelle und fehlerfreie elektronische Übermittlung direkt an die Zollverwaltung.

      • Fachkompetente Zollberatung: Strategische Unterstützung und verlässliche Antworten auf all Ihre zollrechtlichen Fragen.

      • Dokumentenmanagement: Professionelle Prüfung und rechtssichere Erstellung aller erforderlichen Zolldokumente.

      • Behörden-Kommunikation: Direkter Kontakt und schnelle Klärung offener Fragen mit den zuständigen Zollstellen.

Warum Zollagentur online?

Digital
Ihre Zollanmeldung wird elektronisch übermittelt – ohne unnötigen Papieraufwand.

Schnell
Wir bearbeiten Ihre Anfrage zeitnah und unterstützen Sie bei einer zügigen Zollabwicklung.

Zuverlässig
Wir prüfen die für die Anmeldung erforderlichen Angaben und Unterlagen sorgfältig.

Deutschlandweit
Unsere Zollagentur unterstützt Kunden unabhängig vom Standort bei der Ein- und Ausfuhr von Waren.

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Transparente Preise

Sie möchten wissen, was Ihre Zollanmeldung kostet?

Wir bieten transparente Preise für die Erstellung von Einfuhr- und Ausfuhranmeldungen.

Waren, die aus der Europäischen Union ausgeführt werden und einen Wert von 1000,00 EUR bzw. ein Gesamtgewicht von 1000 kg überschreiten, müssen beim Zoll angemeldet werden. Im Rahmen des Außenwirtschaftsrechts ist der Warenverkäufer in den meisten Fällen auch der Ausführer und somit verantwortlich für die Zollanmeldung. Alternativ kann sich der Ausführer durch eine Zollagentur vertreten lassen. Die Anmeldung zur Ausfuhr erfolgt EU-weit in elektronischer Form. In Deutschland wird die elektronische Ausfuhranmeldung über das IT-Verfahren ATLAS-Ausfuhr abgewickelt. Es spielt dabei keine Rolle, welcher Beförderungsweg (Straße, Luft, See, Post oder Bahn) gewählt wird. ATLAS-Ausfuhr ermöglicht die elektronische Übermittlung der Daten an den Zoll, darunter eine detaillierte Beschreibung der Waren, deren Wert, Gewicht, Ursprungsland und Bestimmungsort. Zusätzlich werden Informationen über Verkäufer, Käufer und gegebenenfalls Transporteur erfasst. Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Zoll-Website unter »Ausfuhranmeldung«.

Einfuhranmeldung

Beim Import von Waren aus einem Drittland besteht die Verpflichtung zur zollamtlichen Abfertigung. Gewerbliche Waren erfordern eine Zollanmeldung über das IT-Verfahren ATLAS. Allerdings müssen auch Privatpersonen eine elektronische Zollanmeldung einreichen, sofern der Warenwert 150 € übersteigt. Sobald die Waren beim Zoll vorgeführt wurden, wird ein Einfuhrabgabenbescheid erstellt, der Zoll, Verbrauchsteuer und Einfuhrumsatzsteuer umfasst. Die Höhe des Zolls richtet sich nach der entsprechenden Zolltarifnummer. Die Einfuhrumsatzsteuer entspricht dem gültigen Mehrwertsteuersatz. Für verbrauchsteuerpflichtige Waren wie Kaffee, Tabak oder Spirituosen fällt zudem Verbrauchsteuer an. Weitere Informationen zu den zollrechtlichen Einfuhrbestimmungen finden Sie unter der Überschrift »Einfuhranmeldung«.

Unsere Leistungen

Ausfuhranmeldung

Export-Verzollung

Erstellung von für Exportwaren vorgeschriebenen elektronischen Ausfuhranmeldungen und Übermittlung an das zuständige Zollamt. Nach Gestellung der Waren beim Zollamt erhalten Sie dort das Ausfuhrbegleitdokument. Alternativ kann Gestellung außerhalb des Amtsplatzes (am Ort des Verpackens bzw. Verladens) beantragt werden. In dem Fall erhalten Sie das ABD nach Ablauf der Gestellungszeitraums.

Einfuhranmeldung

Import-Verzollung

Erstellung von für Importwaren vorgeschriebenen elektronischen Einfuhranmeldungen. Nach Gestellung der Waren beim Zollamt erhalten Sie einen Einfuhrabgabenbescheid, in dem der Abgabenbetrag steht. Nach Zahlung der Einfuhrabgaben werden die Waren zum zollrechtlich freien Verkehr überlassen.

Präferenznachweise

Warenverkehrsbescheinigungen

Erstellung von Warenverkehrsbescheinigungen (A.TR, EUR.1). Warenverkehrsbescheinigungen ermöglichen dem Warenempfänger in einem Land, mit dem Europäische Union ein Präferenzabkommen geschlossen hat, EU-Waren zollfrei bzw. zollermäßigt einzuführen. Zum Nachweis des präferentiellen Ursprungs der Waren wird eine Lieferanten- bzw. Herstellererklärung benötigt.

Sie haben Fragen zu einer Zollanmeldung oder benötigen Unterstützung bei Ihren Import- und Exportgeschäften? Unser Team antwortet Ihnen schnell, unkompliziert und absolut verlässlich. Teilen Sie uns Ihr Anliegen einfach über das Formular mit.