
Zollagentur online
ATLAS Zollanmeldungen
- Ein- und Ausfuhranmeldungen -
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Ausfuhranmeldung
Alle Waren, die aus der Europäischen Union ausgeführt werden, deren Wert 1000,00 EUR oder deren Gesamtgewicht 1000 kg übersteigen, müssen elektronisch beim Zoll angemeldet werden. Im Außenwirtschaftsrecht ist der Warenverkäufer der Ausführer der Waren und hat die Pflicht, die auszuführenden Waren beim Zoll anzumelden. Um für Einhaltung der Zollformalitäten zu sorgen, kann sich der Ausführer auch durch eine Zollagentur vertreten lassen (Artikel 18 UZK). Mit Klick auf die Überschrift Ausfuhranmeldung gelangen Sie zu der offiziellen Seite des Zolls, um weitere Informationen zu erhalten.
Einfuhranmeldung
Alle aus einem Drittland eingeführten Waren müssen zollamtlich abgefertigt werden. Bei Waren zu kommerziellen Zwecken ist die Abgabe einer Zollanmeldung mit dem IT-Verfahren ATLAS vorgeschrieben. Bei Einfuhr von Fahrzeugen muss auch von Privatpersonen eine elektronische Zollanmeldung abgegeben werden. Nach Vorführen der Waren beim Zoll wird ein Einfuhrabgabenbescheid erstellt. Der Abgabenbetrag setzt sich aus Zoll, Verbrauchssteuer und Einfuhrumsatzsteuer zusammen. Der Zoll ist von der Zolltarifnummer der angemeldeten Waren abhängig. Die Einfuhrumsatzsteuer entspricht dem gültigen Mehrwertsteuersatz. Verbrauchssteuer entsteht bei Einfuhr verbrauchssteuerpflichtiger Waren, wie bspw. Kaffee, Tabak oder Spirituosen. Klicken Sie auf die Überschrift Einfuhranmeldung, um weitere Informationen zu den zollrechtlichen Einfuhrbestimmungen zu erhalten.
Zollanmeldung für Autoverkäufer
Fahrzeuge, die in einen Nicht-EU-Staat exportiert oder aus einem Nicht-EU-Staat importiert werden, müssen beim Zoll angemeldet werden. Wenn Sie als Autoverkäufer ein Fahrzeug umsatzsteuerfrei in ein Drittland veräußern, benötigen Sie einen sogenannten Ausgangsvermerk, um die Ausfuhrlieferung nachzuweisen. Mit Ausfuhranmeldungen mittels einer ATLAS-Fachanwendung kommen Sie nicht nur Ihrer zollrechtlichen Pflicht nach, sondern haben auch die Sicherheit, den erforderlichen Ausfuhrnachweis zu erhalten. In zweistufigem Ausfuhrverfahren wird das Fahrzeug zuerst bei Ihrer zuständigen Ausfuhrzollstelle angemeldet und das Ausfuhrbegleitdokument (ABD) erstellt. An der Außengrenze der Europäischen Union wird das Verfahren durch Gestellung des Fahrzeugs an einer Ausgangszollstelle geschlossen. Sie erhalten einen Ausgangsvermerk, das als Nachweis für die Ausfuhrlieferung dient. Mit dem Klick auf den Video-Abspielbutton können Sie weitere Informationen zu diesem Thema erhalten.

Leistungen der Zollagentur online

Erstellung von für Exportwaren vorgeschriebenen elektronischen Ausfuhranmeldungen und Übermittlung an das zuständige Zollamt. Nach Gestellung der Waren beim Zollamt erhalten Sie dort das Ausfuhrbegleitdokument. Alternativ kann Gestellung außerhalb des Amtsplatzes (am Ort des Verpackens bzw. Verladens) beantragt werden. In dem Fall erhalten Sie das ABD nach Ablauf der Gestellungszeitraums.
Erstellung von für Importwaren vorgeschriebenen elektronischen Einfuhranmeldungen. Nach Gestellung der Waren beim Zollamt erhalten Sie einen Einfuhrabgabenbescheid, in dem der Abgabenbetrag steht. Nach Zahlung der Einfuhrabgaben werden die Waren zum zollrechtlich freien Verkehr überlassen.