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Zollanmeldungen

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Zollanmeldung

Zollanmeldungen sind im grenzüberschreitenden Warenverkehr zwischen den EU-Staaten und dem Rest der Welt erforderlich. Dadurch wird Einhaltung von zahlreichen Zollvorschriften sichergestellt. Zollanmeldungen können entweder von den beteiligten Parteien selbst oder von den von ihnen beauftragten Zollagenturen erstellt werden. Man unterscheidet zwischen Ein- und Ausfuhranmeldungen.

Einfuhranmeldung

Einfuhranmeldungen sind erforderlich, wenn Waren aus einem Drittland in die Europäische Union eingeführt werden.

Generell müssen sie von Personen bzw. Unternehmen eingereicht werden, die für die Wareneinfuhr verantwortlich sind. In der Regel sind das die Warenkäufer. In den Zollanmeldungen müssen Angaben zu eingeführten Waren wie Warenbezeichnung,
Warenversender, Warenempfänger, Zolltarifnummer(n) mit dem entsprechenden Warenwert, Ursprungsland und Bestimmungsland gemacht werden.

Es ist wichtig, dass die Angaben in der Einfuhranmeldung korrekt und vollständig sind. Fehler oder Unstimmigkeiten können zu Verzögerungen bei der Abfertigung und möglicherweise zu Nacherhebungen oder Strafen führen. Aufgrund der gemachten Angaben werden von den Zollämtern die Einfuhrabgaben berechnet und in einem Einfuhrabgabenbescheid festgesetzt.

Für bestimmte Waren, wie beispielsweise Dual-Use-Güter, Arzneien oder Lebensmittel, existieren zusätzliche Vorschriften, die bei Wareneinfuhr zu beachten sind. Einführer sollten sich im Vorfeld darüber informieren und gegebenenfalls weitere Dokumente oder Genehmigungen vorlegen.

Ausfuhranmeldung

Ausfuhranmeldungen sind erforderlich, wenn Waren aus der Europäischen Union in ein Drittland exportiert werden.

Ausfuhranmeldungen müssen von der für die Warenausfuhr verantwortlichen Wirtschaftsbeteiligten erstellt werden. Im Wesentlichen werden dort Angaben zum Zollanmelder, meistens Warenverkäufer bzw. Ausführer, Warenempfänger sowie Warenbezeichnung mit der Zolltarifnummer und dem Warenwert gemacht.

Abhängig von der Warenart müssen eventuell zusätzliche Dokumente bzw. Genehmigungen eingereicht werden.

Besondere Vorschriften gelten z. B. für Export von Waffen, gefährlichen oder technologischen Gütern. Warenverkäufer sollten sich im Vorfeld über die geltenden Vorschriften informieren und gegebenenfalls entsprechende Genehmigungen beantragen.

Warenverkehrsbescheinigung

Warenverkehrsbescheinigungen sind Dokumente, die im internationalen Warenverkehr zum Nachweis der Ursprungseigenschaften der Waren verwendet werden. Durch den Nachweis der präferentiellen Ursprungseigenschaft der Waren können Zollvergünstigungen in Anspruch genommen werden. Warenverkehrsbescheinigungen werden in der Regel vom Ausführer ausgestellt und vom Zoll beglaubigt.